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   BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B   

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BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B (https://dejure.org/2011,36155)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B (https://dejure.org/2011,36155)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - B 8 SO 19/11 B (https://dejure.org/2011,36155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung - erneute Klärungsbedürftigkeit - Darlegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung - erneute Klärungsbedürftigkeit - Darlegung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung - erneute Klärungsbedürftigkeit - Darlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B
    Während das Sozialgericht (SG) Hamburg der Klage stattgegeben hat (Urteil vom 14.3.2008) , hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg unter Aufhebung des Urteils des SG die Klage abgewiesen und sich zur Begründung seiner Entscheidung auf die Entscheidung des Senats vom 13.7.2010 - B 8 SO 13/09 R - (BSGE 106, 264 ff = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) gestützt, wonach ambulante Pflegeleistungen nicht dem Begriff der Leistung für Einrichtungen iS des § 19 Abs. 6 SGB XII unterfielen und ein ambulanter Pflegedienst daher nach dem Tod des pflegebedürftigen Hilfeempfängers keinen eigenen Anspruch als dessen Sonderrechtsnachfolger auf Übernahme noch nicht bezahlter Pflegekosten gegen den Sozialhilfeträger habe.

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG (vgl BSGE 106, 264 ff RdNr 18 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) .

  • BSG, 18.02.1988 - 5/5b BJ 274/86
    Auszug aus BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B
    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG, Beschluss vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86) .

    Sonst würde es im Belieben eines Beteiligten stehen, eine von ihm nicht akzeptierte Rechtsprechung erneut vom Revisionsgericht überprüfen zu lassen (vgl BSG, Beschluss vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung der Fragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung dieser Rechtsfragen erwarten lässt (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 19.07.2011 - B 8 SO 19/11 B
    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG, Beschluss vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86) .
  • BSG, 08.03.2021 - B 8 SO 71/20 B

    Übernahme von Bestattungskosten

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, was im Rahmen der Beschwerdebegründung darzulegen ist ( BSG vom 28.7.2020 - B 8 SO 30/20 B - juris RdNr 6; BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 20.12.2018 - B 8 SO 76/17 B

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens nach dem SGB XII

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG Beschluss vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - RdNr 7; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG Beschluss vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 247/86).

    Ebenso wenig genügt es, die Entscheidung des Senats zu kritisieren und selbst eine andere Auffassung zu vertreten ( BSG , Beschluss vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - aaO).

  • BSG, 02.11.2021 - B 7 AY 3/21 B

    Gewährung höherer Leistungen nach dem AsylbLG Grundsatzrüge im

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit zwar ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - RdNr 7 mwN) .

    Es steht nicht im Belieben eines Beteiligten, eine Rechtsprechung erneut vom Revisionsgericht überprüfen zu lassen (vgl BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86) ; dies gilt erst recht, wenn diese Rechtsprechung in seinem Sinne ergangen ist.

  • BSG, 28.07.2021 - B 8 SO 1/21 B

    Übernahme der Kosten für ambulante Pflege Grundsatzrüge im

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit zwar ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Sonst würde es im Belieben eines Beteiligten stehen, eine von ihm nicht akzeptierte Rechtsprechung erneut vom Revisionsgericht überprüfen zu lassen (vgl BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86 - juris) .

  • BSG, 07.10.2021 - B 8 SO 14/21 B

    Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege; Grundsatzrüge im

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit zwar ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - RdNr 7 mwN) .

    Es steht nicht im Belieben eines Beteiligten, eine von ihm nicht akzeptierte Rechtsprechung erneut vom Revisionsgericht überprüfen zu lassen (vgl BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86, juris) .

  • BSG, 12.10.2021 - B 7 AY 2/21 B

    Leistungen nach dem AsylbLG ; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit zwar ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - RdNr 7 mwN) .

    Es steht nicht im Belieben eines Beteiligten, eine von ihm nicht akzeptierte Rechtsprechung (immer wieder) erneut vom Revisionsgericht überprüfen zu lassen (vgl BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 18.2.1988 - 5/5b BJ 274/86, juris) .

  • BSG, 16.06.2020 - B 8 SO 69/19 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach dem SGB XII

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt, kann die Klärungsbedürftigkeit ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie Einwendungen vorgebracht werden, die nicht als abwegig anzusehen sind ( BSG vom 20.12.2018 - B 8 SO 76/17 B - juris RdNr 12; BSG vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7; BSG vom 25.9.1975 - 12 BJ 94/75 - SozR 1500 § Nr. 13 S 19) .
  • BSG, 21.01.2020 - B 12 KR 64/19 B

    Beitragserhebung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf die Kapitalauszahlung

    Unzureichend ist es, nur Stimmen im Schrifttum anzuführen, die vor Ergehen der Rechtsprechung veröffentlicht worden sind, oder die Entscheidung des Senats nur zu kritisieren und selbst eine andere Auffassung zu vertreten (vgl BSG Beschluss vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 14g) .
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2013 - L 7 SO 5130/09

    Sozialhilfe - kein Übergang des Anspruchs auf Übernahme der Kosten für häusliche

    Ambulante Leistungen werden hiernach "außerhalb von Einrichtungen" erbracht; ambulante Dienste sind mithin gerade nicht Einrichtungen i.S. dieser Definition (BSGE 106, 264 m.w.N.; so bspw. auch LSG Hamburg, Urteil vom 9. März 2011 - L 5 SO 65/10 WA - [vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Juli 2011 - B 8 SO 19/11 B - hinsichtlich der Verwerfung des Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig]; Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 19 Rdnr. 67; Dauber in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 19 SGB XII Rdnr. 19; Groth in Beck´scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 19 SGB XII Rdnr. 27; Grube in Grube/Wahrendorf, 4. Aufl. 2012, § 19 Rdnr. 27; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 59; Spiolek, jurisPR-SozR 15/2011 Anm. 5; kritisch bspw. Hammel, SGb 2013, 2013; Neumann in Hauck/Noftz, § 19 SGB XII Rdnr. 35).
  • BSG, 03.06.2020 - B 12 KR 12/20 B

    Beitragserhebung auf Kapitalleistung einer Lebensversicherung in der gesetzlichen

    Unzureichend ist es dagegen, wenn der Kläger - wie hier - nur die eigene abweichende Rechtsansicht ausführt ( BSG Beschluss vom 19.7.2011 - B 8 SO 19/11 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 28.07.2020 - B 8 SO 30/20 B

    Gewährung von Leistungen der Hilfe zur Pflege und Hilfe zum Lebensunterhalt in

  • BSG, 22.06.2020 - B 13 R 89/19 B

    Leistung einer höheren Regelaltersrente

  • BSG, 02.05.2023 - B 8 SO 21/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 19.09.2013 - B 11 AL 84/13 B
  • BSG, 30.08.2012 - B 13 R 10/12 B
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